Ordnungsgeld

Nierstein, am 21.02.2021


Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Jochen Schmitt,

Ihr Schreiben “Ordnungsgeld“ vom 19.02.2021 habe ich erhalten.
Ich danke Ihnen für Ihre Fairness, mich zuerst zu den von Ihnen geäußerten Annahmen äußern zu dürfen und mache dies gerne:

  1. In Zeile zwei teilen Sie mit, dass ich „im Beisein von Ratsmitglied Gehring“ Mitschriften gefertigt hätte. Ich habe bereits in der nichtöffentlichen Stadtratssitzung am 12.01.2021 erklärt und zu Protokoll gegeben, dass ich während der Akteneinsicht am 27.11.2020 Mitschriften der überlassenen Unterlagen angefertigt habe. Wenn Sie so wollen, habe ich dies auch in meinem eigenen Beisein getan.

2. Sie behaupten ab Zeile drei Ihres Schreibens, diese (meine !) Mitschriften landeten anschließend bei der Zeitung. Da Sie hierfür keine Belege anfügen, wird es sich wohl um eine Vermutung Ihrerseits handeln. Das können sie natürlich gerne tun. Ich habe in obiger Stadtratssitzung zu Protokoll gegeben, dass „ich mich schuldig bekenne“, Mitschriften angefertigt zu haben und diese per Email an alle Ratsmitglieder des Niersteiner Stadtrates versendet zu haben. Ich habe ebenfalls zu Protokoll geben, „dass ich mich nicht schuldig bekenne“ (wörtlich), was eine Weitergabe an Journalisten betrifft. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Im Übrigen: Meines Wissens haben mindestens vier weitere Personen in besagten Zeitraum Akteneinsicht genommen, darüber hinaus haben und hatten Sie, Ihre Beigeordnetenkollegen und mindestens drei VerwaltungsmitarbeiterInnen Zugang zu den Originaldokumenten. Wie Sie angesichts einer so hohen Zahl (Zwölf !) an MitwisserInnen ausgerechnet auf meine Person als Weitergeber an Presseorgane kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar und übersteigt meine Vorstellungskraft!

3. In Zeile fünf schreiben Sie, dass nicht nur private, sondern auch dienstliche Emailadressen verwendet wurden. Woher haben Sie diese Erkenntnis, welche sollen dies sein und wo sehen Sie genau da ein Problem?

4. Wenn mein Verhalten in einem laufenden Gerichtsverfahren die Position der Stadt Nierstein beschädigen soll und Sie daraus die Berechtigung eines Ordnungsgeldes ableiten, dann sollten Sie auch dezidiert begründen, wie dieser Schaden entstehen könne. Ist es nicht eher so, dass die Verhandlungen des Beigeordneten Schätzel mit den Investoren der Richter-Gruppe im Geheimen und gegen einen Stadtratsbeschluss mit Ihrem Wissen über 8 Monate hinweg die Position der Stadt Nierstein in zwei (!) laufenden Gerichtsverfahren schädigen könnte? Deren Verhalten aber war dem Gericht bereits vollumfänglich bekannt durch das Schreiben des Anwalts der Gegenseite Dr. Thomas Schmitt an dieses vom 28. Oktober 2020. Wie könnte ich da durch eine Weiterleitung ebendieser Schreiben nach dem 27.11.2020 (Tag der Akteneinsicht) Schaden bei Gericht auslösen?

5. Im zweiten Absatz nehmen Sie Bezug auf GemO § 20 und weisen darauf hin, dass Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe der Geheimhaltung unterlägen. In diesem Falle könne ein Ordnungsgeld von bis zu 500 € auferlegt werden. Ihr obiger Vorwurf betrifft aber nicht Weitergabe von Meinungsäußerung und Stimmabgabe, sondern Weitergabe von Unterlagen an (scheinbar) Unberechtigte! Insofern ist dieser Zusammenhang nicht gegeben, Ihre Begründung also hinfällig.

6. Des Weiteren habe ich lediglich Mitschriften per Email an alle Stadträte gesandt. Diese sind derselben Geheimhaltung verpflichtet wie ich und hätte alle ebenfalls die Akteneinsicht vornehmen können, waren also berechtigt, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen. Wo da meine Geheimhaltungsverletzung liegen soll, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Übrigen war aus dem „Betreff“ und dem Text der Email zu entnehmen, dass sich dieses Schreiben und der Inhalt ausschließlich an den Niersteiner Stadtrat wenden. Die eigentlichen Unterlagen (Mitschriften) waren als Anlage beigefügt. Jede/r sogenannte „Unbefugte“ wusste also vor Öffnen der Anlagen, dass diese nur für Stadtratsmitglieder übersandt wurden. Darüber hinaus ist folgender Hinweis in blau, also deutlich hervorgehoben, unter meiner Signatur zu lesen gewesen:

„Aus Rechts- und Sicherheitsgruenden ist die in dieser Mail enthaltene Information nicht rechtsverbindlich jedoch vertraulich. Falls Sie nicht einer der genannten Empfaenger sind, ist jede Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung, Verteilung oder sonstige in diesem Zusammenhang stehende Handlung untersagt.“

7. Darüber hinaus habe ich jedem/r meiner RatskollegInnen bereits früher an dieselben Emailadressen mehrfach Mails gesandt. Woran kann ich erkennen, wie meine KollegInnen mit ihren jeweiligen Adressen umgehen, welcher Personenkreis darauf Zugriff habe? Wäre es nicht Aufgabe dieser Ratskollegen (Sorgfaltspflicht!) gewesen, mich darauf hinzuweisen, dass ich zukünftig eine andere Mailadresse verwenden möge?

8. Vor der Akteneinsicht haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie sich erst anwaltlich beraten lassen wollen, ob, wie und wo diese möglich sein könne. Als Herr Allmann und ich dann zum abgesprochenen Termin vor Ort waren, um Einsicht zu nehmen, wurden wir wieder nach Hause geschickt, da man noch Rechte Dritter abklären müsse. Der zweite Akteneinsichtstermin kam dann zustande. Sie haben weder zum ersten noch zum zweiten Termin Handlungsanweisungen geliefert, wie wir mit den Informationen umzugehen hätten (obwohl Sie inzwischen anwaltlich beraten waren). Der Verwaltungsmitarbeiter Norbert Kessel legte uns lediglich ein „Corona-Nachverfolgungspapier“ (siehe Anlage) vor, auf dem wir unsere Adresse hinterließen. Dieses Papier trug den Satz „Fotokopien und Fotografien der Unterlagen dürfen nicht angefertigt werden.“ Eine Abzeichnung haben weder Herr Dr. Allmann noch ich vorgenommen, diese war auf dem Papier auch nicht vorgesehen. Weitere Handlungsanweisungen haben wir nicht erhalten (Zeuge: Dr. Joachim Allmann).

9. Ich habe dann Herrn Kessel gefragt, ob Mitschriften gefertigt werden dürfen. Er bestätigte dies ausdrücklich (Zeuge: Dr. Joachim Allmann).

10. Wenn Sie weitergehende Absichten in der Verfahrensweise gehabt hätten, empfehle ich fürderhin folgende Vorgehensweise, die eigentlich in einer deutschen Verwaltung Usus sein sollte: Präzise schriftliche Schilderungen, was erlaubt und was nicht erlaubt ist (ggf. juristische Begründung!) und dies lassen Sie sich von allen Beteiligten abzeichnen, damit Sie auch belegen können, dass diese tatsächlich Kenntnis erhalten haben. Eine Kopie hiervon geht dann den Beteiligten zu.

PS: Auf Grund der oben geschilderten Aspekte scheint der Verdacht nicht ganz unbegründet, dass Sie mit Ihrer Ordnungsgeldandrohung hoffen, einen Kritiker Ihres Verwaltungstuns einzuschüchtern. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass dies misslungen ist. Vorsorglich teile ich Ihnen auch mit, dass ich gegen ein Ordnungsgeld Widerspruch einlegen werde und dem Rechtsweg entspannt entgegenblicke. Bedenken Sie also bitte, wie dünn Ihre Vorwürfe sind und dass Sie im Weiterverfolgungsfalle Steuergelder einsetzen müssen, die mit Sicherheit verloren sein werden.

PPS: Hilfsweise für eine weitere Ordnungsgeldandrohung sollten Sie wissen: Ich werde Ihr und mein Schreiben auf der Internetseite der Wählergruppe NEU veröffentlichen, weil ich der Auffassung bin, dass sich Ihr Tun diesmal unbedingt im Lichte der Öffentlichkeit abspielen sollte und damit es der Bevölkerung Niersteins und Schwabsburgs bekannt wird.

Mit kollegialen Grüßen

Thomas Gehring

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