Antrag der Wählergruppe NEU für die nächste Niersteiner Stadtratssitzung 2015

Der Stadtrat möge beschließen, Adolf Hitler und Paul von Hindenburg die am 3. Mai 1933 vom damaligen Niersteiner Gemeinderat verliehene Ehrenbürgerwürde zu entziehen.

70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, 70 Jahre nach den Kornsandmorden und mit Ernennung der Gräber der Kornsandopfer zu Ehrengräbern wird es Zeit, hier ein Zeichen zu setzen und diesen Ehrenbürgerschaften auch formal ein Ende zu bereiten.

 

  • Die Ehrenbürgerurkunden sind vorhanden, die Ernennung ist somit belegbar. Über einen formellen Entzug dieser „Ehrung“ gibt es keine bekannten Aufzeichnungen. Auch ältere Niersteiner und sogar Stadträte, deren Eltern nach dem Krieg bereits Ämter in der Niersteiner Gemeinde bekleidet haben, wissen nichts über eine solche Aberkennung.
    Da dieses Wissen offensichtlich nicht vorhanden ist, sollte eine solche Entscheidung getroffen und damit dokumentiert werden.
  • Mitunter wird darauf abgehoben, dass Hindenburg und Hitler unterschiedlich zu bewerten seien, da Hindenburg bereits 1934 verstorben ist. Seine „Verdienste“, wenn man so will, entstammen der ihm zugeschriebenen Siege als Befehlshaber im 1. Weltkrieg, insbesondere als „Sieger von Tannenberg“. Auf ihn gehen aber auch Befehle wie der uneingeschränkten U-Bootkrieg und die Ablehnung eines Verständigungsfriedens zurück. Er war bekennender Monarchist und verbreitete vor einem Untersuchungsausschuss der Weimarer Republik die sogenannte „Dolchstoßlegende“, die für die Nazipropaganda zum Teil ihres Denkgebäudes wurde. Hindenburg gilt historisch als Steigbügelhalter der Nazidiktatur und hat als Reichspräsident das verbrecherische Regime unter anderem für große Teile des konservativen Bürgertums „hoffähig“ gemacht. Kriterium für eine Ehrenbürgerschaft ist dieses Handeln aus heutiger Sicht nicht. Außerdem wurde ihm diese auf Betreiben von Niersteiner NS-Größen angeboten und verliehen.
  • Seit Kriegsende haben die meisten der 4.000 Gemeinden, die solche Ehrenbürgerschaften aussprachen, diese gekündigt, um ein Zeichen zu setzen. Ein solcher Entzug ist auch heute noch aktuell. So haben Dutzende von Städten und Gemeinden in den letzten Jahren, aber auch noch 2013 und 2014 diesen Schritt getan, zum Beispiel Augsburg, Leipzig, München, Dortmund, Köln, Rostock, Tübingen und Kiel.
  • Auch das Argument, dass mit der Direktive Nr. 38 des Alliierten Kontrollrates vom Oktober 1946, mit der allen Kriegsverbrechern die Ehrenbürgerwürde aberkannt wurde, diese auch für Hindenburg und Hitler formal bereits aufgehoben seien, greift in diesem Fall nicht. Hindenburg verstarb im August 1934, Hitler hat sich 1945 einer Verurteilung durch Selbstmord entzogen. Damit sind beide nicht als Kriegsverbrecher verurteilt und somit gilt diese Direktive für sie nicht.
  • Die herrschende Juristenmeinung besagt zwar, dass die Ehrenbürgerschaft als reines Persönlichkeitsrecht mit dem Tode erlischt. Dennoch werden auch die verstorbenen Ehrenbürger ganz selbstverständlich in Verzeichnissen, in Bildergalerien oder Stadtchroniken hervorgehoben. Im Juristendeutsch: Der durch Lebensleistung erworbene Geltungswert einer Person bleibt geschützt. So wird z.B. wohl kaum ein Berliner Willi Brandt nicht mehr als Ehrenbürger der Stadt sehen wollen, nur weil dieser verstorben ist. Wenn aber festzustellen ist, dass eine solche positive Lebensleistung aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben ist, sollte ein Gemeinde- oder Stadtrat diese Ehrenbürgerschaft entziehen. Möchte die Gemeinde irgendwann einmal eine Ehrenbürgerschaft wegen besonderer Verdienste aussprechen, kann es nicht sein, das eine dann zu führende Liste erst „bereinigt“ werden muss, damit der/die neue EhrenbürgerIn nicht plötzlich in einer unsäglichen Reihe steht.
  • Der Entzug der Ehrenbürgerschaft ist ein formaler Akt, der ein Zeichen setzen soll. Das ist auch angesichts der Ehrungen und Gedenkveranstaltungen, die 2015 in Nierstein stattfinden, insbesondere im Zusammenhang mit den Kornsandmorden, ein Akt der Menschlichkeit und Wiedergutmachung mit hohem Symbolcharakter, der endlich vollzogen werden sollte.

 

Wir bitten alle Fraktionen des Niersteiner Stadtrates um Zustimmung!

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der jeweiligen Sitzung!

 

Nierstein, am 10.02.2015

Thomas Gehring

Fraktionssprecher der Wählergruppe NEU e.V.

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