Ehrenamtliche/r Umweltschutzbeauftragte/r

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung Nierstein eine/einen ehrenamtliche/n Umweltschutzbeauftragte/n einsetzt, der sich um die umweltschutztechnischen Belange kümmern soll.

Begründung:

In jüngster Vergangenheit hat es im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Stadt Nierstein mehrere Fälle gegeben, in denen Umweltschutzauflagen in größerem Maße verletzt wurden:

  • Im März 2014 wurde mit dem Grünschnitt der Stadt Nierstein Sperrmüll am Grünschnittlagerplatz verbrannt.
  • Der am Grünschnittlagerplatz der Stadt Nierstein lagernde Schredderabfall aus früheren Jahren wurde den Mitgliedern des Bauern- und Winzervereins diesen Monat als kostenloser Schredderkompost angedient, obwohl keine Analyse des Schreddergutes vorlag. Das Material ist inhomogen, große Bereiche mit humusähnlichem Material (das dann wegen seiner Anteile kleiner 4 cm unter die Düngerverordnung fallen würde) wechseln sich mit grobmaschigem Material, häufig durch zogen von alten Aschen und Kunststoffresten ab (dieses gilt dann als Siedlungsabfall).
  • Im Bauhof der Stadt Nierstein wurden die Fahrzeuge des Fuhrparks jahrelang gewaschen, obwohl im Gullisystem kein Ölabscheider installiert ist. Der Stadt Nierstein wurde nun aufgegeben, umgehend einen solchen nachzurüsten.

Diese Beispiele zeigen, dass in der Stadtverwaltung Nierstein dringend umwelttechnisches Know How benötigt. Ein/e Umweltbeauftragte/r sollte entweder bereits über entsprechendes Fachwissen verfügen oder sich dieses kurz- und mittelfristig über entsprechende Schulungen aneignen sowie immer wieder auffrischen. Kurse hierzu werden von Kreis und Land immer wieder angeboten.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich in der jeweiligen Sitzung!

 

Nierstein, am 23.04.2014

Thomas Gehring

Fraktionssprecher der Wählergruppe NEU e.V.

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