Haftung von Stadt und Stadträten bei Beschlüssen des Stadtrates bzw. der Stadtverwaltung
Nierstein, den 12.09.18
Anfrage zur Stadtratssitzung am 12.09.18
Wir haben kürzlich im Stadtrat darüber beraten, ob die Stadt Nierstein bzgl. des Urteiles des OVG Koblenz zum Rhein-Selz Park die Zulassungsklage einreicht. Während dieser Diskussion wurde der anwesende Anwalt der Stadt Nierstein, Herr Gallois befragt, welche Rechtsfolgen sich aus dieser Entscheidung ergeben könnten.
Unserer Erinnerung nach hat Herr Gallois mitgeteilt, dass bei Nichteinreichung obiger Klage Herr Richter die Möglichkeit hätte, die Stadt Nierstein auf Schadensausgleich zu verklagen, da man gemeinsam Gesellschafter in der Entwicklungs-GmbH des Rhein-Selz Parkes sei und sich im Binnenverhältnis die Stadt Nierstein nicht den wirtschaftlichen Interessen der GmbH entgegenstellen könne, ohne schadensersatzpflichtig zu werden.
Darüber hinaus seien die Ratsmitglieder ggf. schadensersatzpflichtig, wenn sie Entscheidungen träfen, die die Entwicklung und den Profit der GmbH negativ beeinflussen.
Dies ist eine sehr entscheidende Frage, die maßgeblich Sitzungsverläufe und Beschlüsse beeinflussen kann.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, fragen wir daher wie folgt an:
Enthalten die zwischen der Stadt Nierstein und der Rhein-Selz Park Nierstein GmbH geschlossenen Verträge Vertragsklauseln, in denen sich die Stadt Nierstein für den Fall des Fehlschlagens der Planung dazu verpflichtet, dem privaten Vertragspartner Aufwendungs- oder Schadensersatz zu leisten, insbesondere weil
a) der Bebauungsplan für unwirksam erklärt wird,
b) die Stadt von den ihr bei gerichtlicher Erklärung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes zustehenden Rechtsmitteln keinen Gebrauch macht,
c) die Stadt von dem Planungsverfahren generell Abstand nimmt,
d) die Stadt den Bebauungsplan aufhebt?
e) Ergeben sich allgemein Vertragsfolgen wie Aufwendungs- oder Schadensersatz aus den Inhalten oder Zielen der Verträge (z.B. Schadensersatzpflicht aus Binnenverhältnis)?
f) Sollten sich Vertragsfolgen wie Aufwendungs- oder Schadensersatz ergeben, gelten diese auch für Ratsmitglieder, weil sie ggf. Beschlüsse gefasst oder unterlassen haben?
Wir bitten um schriftliche Antwort binnen angemessener Frist.
Thomas Gehring
Fraktionssprecher der Wählergruppe NEU e.V.